Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 ANWENDUNGSBEREICH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind anwendbar auf sämtliche von uns abgeschlossene Verträge im Rahmen der Annahme und Ausführung von Aufträgen, es sei denn, dass schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist. Eine solche Abweichung gilt nur einmalig.
Mit dem Vertragsschluss erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen vollinhaltlich an und verzichtet auf eventuell seinerseits angewandte Bedingungen, soweit diese zu den vorliegenden Bedingungen im Widerspruch stehen.

§ 2 VERTRAGSSCHLUSS

Der Vertrag kommt zustande mit Zugang des vom Auftraggeber unterzeichneten Angebotsformulars der we are magic postproduction GmbH & Co. KG in ihren Geschäftsräumen. Mündliche und telefonische Erklärungen sind unverzüglich von demjenigen, der die Erklärung abgibt, schriftlich zu bestätigen. Von uns schriftlich nicht bestätigte Erklärungen sind für uns in keinem Fall verbindlich. Werden telefonisch übermittelte Erklärungen missverstanden, so treffen etwaige Nachteile nicht uns, sondern den Auftraggeber, es sei denn, dass das Missverständnis offensichtlich von uns verschuldet ist.

§ 3 PREISE

Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preislisten der we are magic posproduction GmbH & Co. KG. Mit Vertragsschluss sichert der Auftraggeber zu, die Preisliste zur Kenntnis genommen zu haben bzw. dass ihm die Möglichkeit gegeben worden ist, davon Kenntnis zu nehmen. Die Listenpreise verstehen sich jeweils ab we are magic postproduction GmbH & Co. KG zzgl. Umsatzsteuer.
Die Kosten für Verpackung, Versand, Versicherung und Zoll etc. werden gesondert in Rechnung gestellt.
Alle Versendungen und Rücksendungen von und zum Geschäftssitz der we are magic posproduction GmbH & Co. KG sowie von und zu einem Subunternehmer erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers, auch dann, wenn der Transport bzw. Versand mit firmeneigenen Fahrzeugen durchgeführt wird. We are magic postproduction GmbH & Co. KG ist berechtigt, alle Versendungen an den Auftraggeber oder an seine Order per Nachnahme auszuführen.

§ 4 ZAHLUNGEN, ZAHLUNGSVERZUG

Sämtliche Rechnungsbeträge sind sofort ohne Abzug zahlbar, soweit es nicht anders vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug hat der Auftraggeber ab dem Fälligkeitsdatum Zinsen in Höhe von 5 % über den Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Vorbehalten bleiben weitergehende Ansprüche aus Verzug. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen. Anfallende Spesen sowie Nebenkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Ist der Auftraggeber mit der Zahlung länger als vierzehn Tage im Verzug, so ist we are magic postproduction GmbH & Co. KG berechtigt, entschädigungslos auch hinsichtlich aller weiteren Aufträge nach vorheriger Fristsetzung zurückzutreten. Der Auftraggeber ist in diesem Fall verpflichtet, der we are magic postproduction GmbH & Co. KG etwaige daraus entstehende Schäden zu ersetzen. Unbeschadet der Schadensersatzansprüche hat die we are magic postproduction GmbH & Co. KG weiter das Recht, sowohl die gelieferten als auch die bearbeiteten Materialien bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten.

§ 5 FRISTEN / TERMINE

Fristen und Termine sind stets voraussichtliche Zeitangaben. Die we are magic postproduction GmbH & Co. KG wird sich jedoch bemühen, die vom Auftraggeber gewünschten Termine einzuhalten. Dies setzt insbesondere voraus, dass der Auftraggeber die Ausgangsmaterialien fristgerecht und lückenlos sowie in einem technisch einwandfreien Zustand anliefert.
Hat der Auftraggeber für eine bestimmte Bearbeitung einen Termin fest vereinbart und diesen dann nicht wahrgenommen, so folgt eine Berechnung der Preise seitens der we are magic postproduction GmbH & Co. KG unter Abzug eventueller Einsparungen soweit die we are magic postproduction GmbH & Co KG nicht in der Lage ist, ihre Bearbeitungskapazitäten anderweitig einzusetzen.

§ 6 GEWÄHRLEISTUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS

Der Auftraggeber übernimmt für die von ihm zu liefernden Unterlagen und Ausgangsmaterialien die volle Sach- und Rechtsgewähr und stellt die we are magic postproduction GmbH & Co. KG von etwaigen Ansprüchen Dritter frei. Der Auftraggeber sichert mit der Auftragserteilung zu, dass er zu allen erteilten Aufträgen und Bestellungen sowie zu allen damit zusammenhängenden Rechtsgeschäften und Verfügungen befugt ist, dass insbesondere auch die GEMA-Rechte, die Urheber- und Leistungsschutzrechte gewahrt sind und das behördliche Maßnahmen, gesetzliche Bestimmungen etc. der Auftragserteilung nicht entgegenstehen. Vorbehaltlich anderweitiger schriftlicher Anweisung sind wir berechtigt, den Auftraggeber als kopierberechtigt und als zur Vergabe von Lizenzen legitimiert anzusehen.
Der Auftraggeber hat für den vollen Versicherungsschutz der der we are magic postproduction GmbH & Co. KG übergebenen bzw. für ihn verwahrten Gegenstände Sorge zu tragen. Der Auftraggeber hat ein zur Ersetzung des Ausgangsmaterials geeignetes Sicherheits- Zweitmaterial zur Verfügung zu halten.
Sind dem Auftraggeber von der we are magic postproduction GmbH & Co. KG Geräte, Kameras, Zubehör etc. mietweise zur Verfügung gestellt worden, so haftet der Auftraggeber / Mieter von der Abholung oder Versendung bis zur Rückgabe der Geräte, unabhängig vom Vorliegen eines Verschuldens, sowohl für Beschädigungen als auch für den Verlust der überlassenen Gegenstände. Der Auftraggeber / Mieter verpflichtet sich, eine entsprechend ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Während der Überlassung notwendig werdende Reparaturen gehen zu Lasten des Auftraggebers / Mieters, es sei denn, die Reparatur bezieht sich auf die Behebung eines bereits zum Zeitpunkt der Übergabe der Sache an den Auftraggeber / Mieter vorhandenen Mangels oder eines normalen Abnutzungsschadens. Die Beweislast hierfür trägt der Auftraggeber / Mieter. Der Auftraggeber / Mieter ist verpflichtet, die Anweisung der we are magic postproduction GmbH & Co. KG betreffend Bedienung und Behandlung der Gegenstände zu befolgen.

§ 7 MANGELRÜGEN, GEWÄHRLEISTUNG

Mangelrügen und sonstige Beanstandungen aufgrund offensichtlicher Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von einer Woche nach Erhalt der Ware unter gleichzeitiger Übersendung der beanstandeten Gegenstände zu erheben.
In jedem Fall verjährt das Recht des Auftraggebers, Ansprüche aufgrund von Mängel geltend zu machen, vom Zeitpunkt der Abnahme an in sechs Monaten. Mit Entgegennahme der Ware gilt die Abnahme als erfolgt. Erfolgt keine Auslieferung und wird der Auftraggeber von we are magic postproduction GmbH & Co. KG schriftlich über die Fertigstellung informiert, gilt die Abnahme drei Wochen nach Erhalt des Schreibens als erfolgt, wenn der Auftraggeber trotz besonderen Hinweises auf die vorgesehenen Folgen seines Verhaltens die Ware nicht innerhalb dieser drei Wochen ausdrücklich beanstandet.
Die Beurteilung von Farben ist subjektiv sehr unterschiedlich. Infolgedessen ist we are magic postproduction GmbH & Co. KG, falls keine genaue Anweisung des Auftraggebers vorliegt, für die Abstimmung der Farben bei der Ausführung des Auftrags nach eigenem Ermessens zuständig. Für material- und prozessbedingte Farb-, Helligkeits- und Signalschwankungen gelten die handelsüblichen Toleranzen.
Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers beschränken sich auf das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch we are magic postproduction GmbH & Co. KG. Hierfür ist we are magic postproduction GmbH & Co. KG eine angemessene Frist einzuräumen. Die Mängelhaftung erlischt, wenn der Auftraggeber ohne unsere schriftliche Zustimmung Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten an den gelieferten Gegenständen vornimmt bzw. vornehmen läßt. Lediglich bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch uns hat der Besteller das Recht auf Herausgabe der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags.
Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist, bei AVID-Videonachbearbeitungen sämtliche Media Files auf den Festplatten am Abend des letzten Buchungstages gelöscht werden. Bei Unterbrechungen der productionsphase im AVID-Schnitt (z.B. bis zum Termin der Filmabnahme) sind Bewahrung des digitalisierten Materials auf Fest- und Wechselplatten nur zum Sondertarif möglich, wenn die belegte Festplatte nicht von we are magic postproduction GmbH & Co. KG anderweitig benötigt wird. Die zusätzlichen Kosten werden dem Auftraggeber entsprechend separat berechnet.
Die Prüfung und Begutachtung der der we are magic postproduction GmbH & Co. KG übergebenen Bild- und Tonträger ist nicht Teil der Leistungsverpflichtung. Auskünfte über die Beschaffenheit dieser Materialien sind erst nach eingehender Prüfung (z.B. der Bild- und Tonsignale bzw. nach Vorliegen von Musterkopien) verbindlich.
Alle der we are magic postproduction GmbH & Co. KG übergebenen Materialien und Gegenstände werden von dieser nicht versichert. Es ist Sache des Auftraggebers, die an we are magic postproduction GmbH & Co. KG übergebenen Gegenstände und Materialien ausreichend zu versichern. Sollte bei der Bearbeitung des der we are magic postproduction GmbH & Co. KG überlassenen Ausgangsmaterials Schäden entstehen, die nicht grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden, ist die we are magic postproduction GmbH & Co. KG zum Ersatz des Schadens nicht verpflichtet. Dies gilt auch für etwaige beim Auftraggeber eintretende Mangelfolgeschäden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das gilt auch für eigenes Verschulden bzw. Organverschulden und Verschulden von Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 24 AGB haften wir auch nicht für grobes Verschulden unserer Erfüllungsgehilfen (ausgenommen leitende Angestellte). In Fällen höherer Gewalt, bei Streiks, Aussperrungen sowie für das Verhalten von Vor- und Zulieferanten und in vergleichbaren Fällen haften wir nicht.
Für die in den Geschäftsräumen der we are magic postproduction GmbH & Co. KG eingelagerten Film- und Videobandmaterialien sowie für sonstige Bild- und Tonträger wird jegliche Haftung im Schadensfalle ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt die we are magic postproduction GmbH & Co. KG keine Haftung für auftretende Schäden oder Ausfälle, die dem Auftraggeber durch Personal, Geräte oder höhere Gewalt, vor, während oder nach Vertragsschluss entstehen. Die we are magic postproduction GmbH & Co. KG wird jedoch bemüht sein, bei Verlust, Beschädigung oder Löschung der ihr übergebenen Materialien soweit dies aufgrund der Negative, Kopien oder sonstiger Ausgangsmaterialien des Auftraggebers technisch möglich ist, das Material wieder herzustellen bzw. zu ersetzen. Ist die Wiederherstellung oder Ersetzung unter den genannten Voraussetzungen nicht möglich, so wird die we are magic postproduction GmbH & Co. KG dem Auftraggeber den Materialwert des Trägermaterials in gleicher Art und Länge ersetzen.
Sind dem Auftraggeber von der we are magic postproduction GmbH & Co. KG Geräte, Kameras, Zubehör etc. mietweise zur Verfügung gestellt worden, so ist die Haftung (Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche gleich welcher Art) wegen in der Mietzeit an den überlassenen Gegenständen auftretenden offenen oder versteckten Mängel gegenüber der we are magic postproduction GmbH & Co. KG ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn dem Auftraggeber / Mieter die Untersuchung der gemieteten Gegenstände vor ihrer Abholung oder Versendung nicht möglich war. Stellt der Auftraggeber / Mieter Mängel an den überlassenen Gegenständen fest, so wird die we are magic postproduction GmbH & Co. KG bemüht sein, die Mängel an den Gegenständen schnellstmöglich zu beheben, oder, soweit dies möglich ist, mangelfreie Ersatzgegenstände zur Abholung in den Geschäftsräumen der we are magic postproduction GmbH & Co. KG zur Verfügung zu stellen.
Werden die gemieteten Gegenstände dem Auftraggeber/Mieter zu dem vereinbarten Termin nicht zur Verfügung gestellt, so kann der Auftraggeber / Mieter nach vorangegangener Mahnung und Fristsetzung den Mietvertrag fristlos kündigen. Werden im Falle der Vermietung mehrerer Gegenstände nur einzelne Geräte nicht rechtzeitig von we are magic postproduction GmbH & Co. KG zur Verfügung gestellt, so kann der Auftraggeber / Mieter den Mietvertrag nur bezüglich dieser Geräte kündigen, es sei denn, die anderen zur Verfügung gestellten Geräte können ohne die nicht zur Verfügung gestellten Geräte nicht eingesetzt werden und der Auftraggeber / Mieter sich insoweit keinen Ersatz anderweitig beschaffen kann. Schadensersatzansprüche kann der Auftraggeber / Mieter wegen der nicht zur Verfügungstellung der gemieteten Gegenstände gegen we are magic postproduction GmbH & Co. KG nicht geltend machen.

§ 8 SICHERUNGSRECHTE

Nachstehende uns eingeräumte und übertragene Rechte dienen zur Sicherung sämtlicher aus den Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und uns bestehenden oder sich ergebenden Forderungen bis zu deren vollständiger Tilgung, unbeschadet uns zustehender gesetzlicher Sicherungsrechte. Wir sind berechtigt, diese Sicherungsrechte auch durch freihändige Veräußerung und ohne Rücktritt vom Vertrag auszuüben. Bei Entgegennahme von Wechseln und anderen Kundenpapieren, einschließlich etwaiger Prolongationen, erfolgt die Tilgung auch insoweit erst mit endgültiger, voller Bareinlösung.
Der Auftraggeber übereignet uns hiermit alle im Zusammenhang mit der Auftragserteilung in unseren Besitz gelangten Gegenstände, insbesondere Bild- und Tonträger einschließlich etwaiger Anwartschaften. Mit der Auftragserteilung überträgt uns der Auftraggeber die ausschließlichen zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte auf die sich der Auftrag bezieht. Die Nutzungsrechte erstrecken sich auf alle Filmzwecke, insbesondere auf die Kino- und Kassettenfilmrechte (AV-Filmrechte) in allen Formaten. Soweit Rechte Dritter bestehen und/oder entstehen, tritt uns der Auftraggeber hiermit ergänzend seine etwaige Erwerbsrechte (Rückfallansprüche, Anwartschaften usw.) zur ausschließlichen Nutzung ab. Bis auf Widerruf ist der Auftraggeber von uns zur Nutzung ermächtigt. Der Auftraggeber tritt uns hierdurch alle gegenwärtigen und künftigen Forderungen ab, die ihm aus der Überlassung der Nutzungsrechte gegenüber Dritten, insbesondere Filmverleihen, Filmtheatern, Fernsehanstalten und sonstigen Auswertern der Filme entstehen, für die wir Leistungen erbracht haben bzw. erbringen werden (die Abtretung erstreckt sich auch auf Saldoforderungen des Auftraggebers). Ebenso tritt er uns seine Ansprüche aus Versicherungsleistungen bezüglich dieser Filme ab. Bis auf Widerruf ist der Besteller zur Einziehung der Forderung befugt.

§ 9 EIGENTUMSVORBEHALT

An allen von uns gefertigten und gelieferten Gegenständen steht uns bis zur Befriedigung unserer sämtlichen Ansprüche gegen den Auftraggeber das Eigentum zu. Eine Weiterveräußerung ist nur mit unserer vorherigen Einwilligung zulässig. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, von uns gelieferte oder gefertigte Gegenstände vor deren vollständiger Bezahlung zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Pfändung durch dritte Gläubiger ist unverzüglich mitzuteilen. Forderungen aus der Weiterveräußerung der bearbeiteten oder unverarbeiteten Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherung unserer sämtlichen Ansprüche gegen den Auftraggeber. Bei dem Auftraggeber eingehende Zahlungen werden von diesem treuhänderisch vereinnahmt und für uns verwaltet bzw. sind unverzüglich an we are magic postproduction GmbH & Co. KG abzuführen.

§ 10 AUSFÜHRUNGSREGELUNGEN

In allen vorgenannten Fällen ist der Auftraggeber verpflichtet, uns unaufgefordert von jeder Veränderung der uns zur Sicherung zustehenden Rechte, Gegenstände und Forderungen in tatsächlicher und rechtlicher Beziehung unverzüglich Mitteilung zu machen. Auf Anforderung hat der Auftraggeber uns unverzüglich die Unterlagen, Rechnungskopien usw. aller unsere Sicherungsrechte berührenden Geschäfte zu übersenden. Wir sind berechtigt, Dritte von unseren Eigentums- und Nutzungsrechten sowie Drittschuldner von den Forderungsabtretungen zu unterrichten. Eine Verpfändung unseres Sicherungsgutes ist unzulässig, Pfändungsversuch Dritter ist uns unverzüglich anzuzeigen. Übersteigt der realisierbare Wert unserer Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, sind wir auf Verlangen des Auftraggebers zur Freigabe der darüber hinausgehenden Sicherheiten verpflichtet.

§ 11 ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, RECHTSANWENDUNG

Erfüllungsort ist ausschließlich Hamburg. Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselprozesse, ist Hamburg. Für alle Streitigkeiten gilt ausschließlich deutsches Recht.